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   OLG Hamm, 27.01.2011 - I-18 U 81/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9344
OLG Hamm, 27.01.2011 - I-18 U 81/09 (https://dejure.org/2011,9344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2011 - I-18 U 81/09 (https://dejure.org/2011,9344)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - I-18 U 81/09 (https://dejure.org/2011,9344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablieferung, Beweislast, Frachtbrief, Vorbehalt, Ablieferungsquittung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 17, 18, 30 CMR
    Ablieferung, Beweislast, Frachtbrief, Vorbehalt, Ablieferungsquittung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Regelung der Beweislast für die unvollständige Ablieferung von Transportgut nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); Voraussetzungen für eine mögliche Beweislastumkehr zulasten des Frachtführers

  • tis-gdv.de

    Ablieferung,

  • rabüro.de

    Zur Beweislast für die unvollständige Ablieferung des Transportguts nach CMR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 30
    Beweislast für die unvollständige Ablieferung des Transportguts nach CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beweislast für eine unvollständige Ablieferung des Gutes nach CMR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 177
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 81/09
    Nach Schluss der mündlichen Verhandlung hat der Senat die Parteien sodann mit Verfügung vom 11. November 2010 unter Hinweis auf das erst dann veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshof vom 30. September 2010 - I ZR 39/09 - darauf hingewiesen, dass auf den vorliegenden Fall ergänzend deutsches Recht anwendbar sein und die Beklagte somit unbeschränkt auf den Wert der verloren gegangenen Notebooks haften dürfte.

    Dass sie sich hierbei nicht auch auf die Anwendbarkeit des deutschen Rechts berufen hat, obwohl erst hierdurch der Fortfall der beschränkten Haftung der Beklagten nach Art. 23 II CMR begründet wird (BGH, Urteil vom 30. September 2010 - I ZR 39/09, Tz. 37 ff., zit. nach juris), ändert an der Geltendmachung eines derartigen Schadensersatzanspruchs nichts.

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 128/06

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von Schadensersatzansprüchen wegen des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 81/09
    Er trägt also die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Frachtführer oder seine Leute vorsätzlich oder leichtfertig und im Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (BGH NJW-RR 2009, 751, Tz. 14).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 120/07

    Gültigkeit einer den Transport bestimmter Güter ausschließenden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 81/09
    (1) Das Vorliegen eines qualifizierten Verschuldens beurteilt sich gemäß Art. 29 I CMR nach dem Recht des angerufenen Gerichts, hier also nach deutschem Recht (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 120/07, Tz. 24, zit. nach juris).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 156/98

    Schadensersatz bei Verlust von Frachtgut

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 81/09
    (3) Soweit sich die Klägerin demgegenüber auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 2000 (I ZR 156/98, Transportrecht 2001, 299 = NJW-RR 2000, 1631) beruft, folgt entgegen ihrer Ansicht aus dieser Entscheidung nichts anderes.
  • BGH, 08.06.1988 - I ZR 149/86

    Beweislast für den Zeitpunkt eines Schadens im internationalen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2011 - 18 U 81/09
    (1) Bereits nach allgemeinen Beweislastregeln trägt nach einhelliger Meinung der Anspruchsteller die Beweislast für einen teilweisen Verlust des Gutes während der Obhutszeit des Frachtführers (BGH, NJW-RR 1988, 1369; Koller, aaO, Art. 17 CMR Rn. 12 und Art. 30 CMR Rn. 7; Thume in Fremuth/Thume, Kommentar zum Transportrecht, Art. 30 CMR Rn. 13), da grundsätzlich der Anspruchsteller die haftungsbegründenden Umstände zu beweisen hat.
  • OLG Hamm, 06.10.2022 - 18 U 166/20
    Dies hat die für den Sendungsteilverlust darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. Senat, Urt. v. 27.01.2011 - Az. 18 U 81/09, Rn. 28, zit. n. juris, m.w.N.) nachzuweisen vermocht.
  • OLG Brandenburg, 01.06.2011 - 7 U 105/10

    Frachtführerhaftung nach CMR für den Verlust von Frachtgut bei Beschlagnahme der

    Im Übrigen würde ein fehlender Vorbehalt nicht zum Rechtsverlust führen (vgl. OLG Hamm vom 27.01.2011, 18 U 81/09, Juris Rn. 37).
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